Der Monat Februar nähert sich dem Ende und im Garten gab es schon allerhand zu tun. Der Winterschnitt bei Obst- und Ziergehölzen ist vielleicht schon erledigt, die ersten Tomatensamen sind im Gewächshaus bereits gekeimt und Pflanzflächen vorbereitet. Damit Sie nicht den Überblick verlieren, haben wir drei Aufgaben zusammengefasst, die Sie im Februar noch erledigen sollten.
Der Garten ruft und der Frühling steht bereits in den Startlöchern. Im Februar warten einige Aufgaben darauf, angegangen zu werden und es ist nicht immer leicht, an alles zu denken. Vielleicht haben Sie Ihre Liste aber auch schon abgearbeitet und suchen nun nach neuen Gartentipps für den Februar? Die GartenFlora-Redaktion hat drei Aufgaben für Sie zusammengefasst, die Sie noch bis zum Monatsende erledigen können.
Unbedingt vor dem 1. März erledigen sollte man größere Schnittmaßnahmen an Hecken. Sträucher, Gehölze, lebende Zäune und Gebüsche fallen darunter und dürfen in diesem Zeitraum nicht mehr stark eingekürzt werden, sonst droht ein Bußgeld.
Laut Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es im Zeitraum vom 1. März bis zum 30. September untersagt, größere Schnittmaßnahmen wie das Auf-den-Stock-setzen, Roden oder stärkere Heckenschnitte durchzuführen. Diese Vorschrift dient dem Vogelschutz.
Jederzeit erlaubt sind laut BNatSchG dagegen schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen. Die Spitzen, die seit dem letzten Rückschnitt an Ihrer Liguster- oder Buchenhecke gewachsen sind, dürfen Sie also schneiden und auch gegen den Pflegeschnitt Ihrer Obstgehölze hat der Gesetzgeber nichts einzuwenden. Viele Vögel suchen aber in Hecken und Gebüschen nach Brutplätzen und nisten sich dort ein. Überprüfen Sie Ihre Hecke deshalb am besten vor dem Schnitt sorgfältig auf Nistplätze.
Wer seine Nistkästen nicht bereits im Herbst gesäubert hat, sollte dies möglichst bald erledigen, damit sich Vögel darin ein Nest bauen können. Säubern Sie die Nistkästen erst zum Winterende, erleichtern Sie es vielen Tieren ein geeignetes Winterquartier zu finden. Deshalb ist es wichtig, sich zum Winterende erst einmal am Nistkasten bemerkbar zu machen und anzuklopfen, um Langschläfern so eine unkomplizierte Flucht zu ermöglichen.
Entfernen Sie die alten Nester und bürsten den Nistkasten anschließend gründlich aus. Bei starkem Parasitenbefall reinigen Sie den Nistkasten mit klarem Wasser und Sodalauge, anschließend lassen Sie ihn gut abtrocknen.
Wichtig: Der Einsatz von chemischen Reinigungsmitteln ist tabu!
Der nächste Gartentipp im Februar gilt eher der Planung. Nehmen Sie sich einen Moment Zeit und überprüfen Sie ihr Saatgut. Haben Sie genug zur Verfügung oder wurde letztes Jahr etwas aufgebraucht? Und wie alt sind ihre Samen?
Wie lange Saatgut keimfähig ist, hängt von verschiedenen Faktoren wie der Pflanzenart und den Bedingungen während der Lagerung ab. Schraubgläser oder Papiertütchen, die an einem kühlen und trockenen Platz gelagert wurden, eignen sich zum Beispiel gut für eine Sämerei. Dennoch nimmt die Keimfähigkeit im Laufe der Zeit ab. Ob sich älteres Saatgut noch zur Aussaat eignet, kann durch eine Keimprobe ganz einfach herausgefunden werden.
Wie funktioniert die Keimprobe?
Geht weniger als die Hälfte des Saatguts auf, sollte lieber neues Saatgut gekauft werden. Bestellen Sie die Samen außerdem besser mit etwas Vorlauf, damit Sie zur richtigen Zeit alles vorrätig haben. Nicht immer muss man neues Saatgut kaufen. Saatgutbibliotheken bieten Samen zur Ausleihe an.
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